Hallo Herbert,
ich verstehe die Verunsicherung zur unterschiedlichen Bewertung sehr gut. mir erging es ähnlich.
Ich bin beidseitig mit Cochlea-Implantaten versorgt, die Funktionalität des Gleichgewichtssinns ist beidseitig auch nicht mehr funktional, sowie ein Tinnitus vorhanden. Meine Ertaubung ist die Folge des Cogan-I-Syndroms.
Die Feststellung der Schwerbehinderung wird in Grad der Behinderung festgestellt. Mein erster Bescheid (2001)war auf einen GdB von 50 ausgestellt. Dem habe ich mit ausführlicher Begründung widersprochen und musste mich dann einem weiteren Arzt zur Begutachtung vorstellen. Nach der Erstellung des Gutachten wurde mir dann ein GdB von 90 ausgestellt mit Merkzeichen GL. Dies ist bis heute so geblieben. Der Ausweis ist inzwischen unbefristet.
Bei der Berechnung des GdB werden die Hörfähigkeit eines jedes Ohres separat betrachtet, die Versorgung mit CI wird anders bewertet als die mit Hörgeräten und unterschiedliche Erkrankungen werden nicht addiert.
Vielleicht kann die Zusammenstellung des Schwerhörigenforum weiterhelfen:
www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf
Mein Tipp: ich würde einen neuen Antrag als "Verschlechterungsantrag" stellen und vorher mit den behandelnden Ärzten sprechen, ob diese mit aktuellen Befundberichten und Audiogramme den Antrag unterstützen können. Auch das Cogan-I-Syndrom als Autoimmunerkrankung würde ich mit angeben.
Vielleicht meldet sich auch noch ein anderes Forummitglied und kann einen Tipp geben.
Viele Grüße und viel Erfolg
Ute Jung